Samstag, 24. Januar 2009

Competence rules!

Es gibt verschiedene Binsenweisen, das Finanzamt betreffend. Eine lautet, daß das FA, wenn es dir Geld schuldet, sich mit der Rückzahlung großzügig Zeit läßt. Falls du aber dem FA Geld schuldest, mußt du es am besten schon gestern gezahlt haben, damit dir nicht sofort die Löcher aus dem Käse gefändet werden.

Daß darin mehr Weisheit als Binse steckt, hat uns das FA einmal mehr hautnah bewiesen. Und das kam so:

Ungefähr im Juni 2008 haben wir brav unsere Einkommensteuererklärung (ab sofort ESE genannt) abgegeben.
Im August, kann auch September gewesen sein, erreichte uns dann ein freundlich abgefaßter Drohbrief mit der Aufforderung, doch endlich unsere ESE abzugeben. Mehrere Telefonate später hatte das FA dann tatsächlich eingesehen, daß sie hier etwas anmahnten, was sie schon längst hatten.
Mitte November erreichte uns dann der Steuerbescheid mit der Aufforderung, die errechnete Steuerschuld bis zum 19.12. zu überweisen. Leider hatte das FA aufgrund fehlender Nachweise (es ging um die Ausgaben für Kinderbetreuung) unsererseits und fehlender Logik seinerseits die Steuerschuld falsch (zu hoch) berechnet.
Wir legten daher sofort und fristgerecht Einspruch ein, unter Beifügung idiotensicherer Nachweise über geleistete Zahlungen, welche unsere Steuerlast mindern sollten.

Am 03.01. erreichte uns dann ein neuer Steuerbescheid, nach welchem die Steuerlast neu berechnet worden war und erwartungsgemäß geringer ausfiel als im ersten Bescheid.
Hochzufrieden, überwiesen wir am darauffolgenden Tag, also am 04.01., den fälligen Betrag.

Am 12. Januar erreichte uns dann eine Mahnung des FA, ausgestellt am 05.01. (also ganze 2 Tage nach Erhalt des neuen Bescheids!!!), in welcher die Bezahlung der alten Steuerschuld angemahnt wurde, nebst Mahngebühren von 32,- Euronen.

Natürlich wollten wir wissen, ob die Jungs und Mädels vom FA noch alle Nadeln an der Tanne haben. Also: wieder Telefon geschnappt und angerufen.

Der freundliche Beamte hörte sich unsere Schilderung geduldig an, um uns dann erstmal mitzuteilen, daß wir bei unserem Einspruch extra auch den Aufschub der Zahlung hätten beantragen müssen. Ohne entsprechenden Antrag lief (zeitgleich zur Bearbeitung unseres Einspruchs) die Zahlungsfrist still und heimlich weiter, bis hin zur erfolgten Mahnung.
Dazu hatten wir unsererseits zweierlei zu sagen: Erstens steht von dieser Fußangel nada in der Rechtsbehelfsbelehrung. Zweitens: Wenn ich der Meinung bin, meine Steuerschuld wurde falsch berechnet und daher dagegen Einspruch einlege, wieso zum Kuckuck sollte ich den (eindeutig falschen) Betrag dann trotzdem überweisen?
Wie auch immer, im weiteren Gespräch gab der Amtsmensch dann zu, daß zum einen der neue Bescheid bereits am 18.12. fertig gestellt war und eigentlich auch hätte verschickt werden können. In dem Fall wäre es gar nicht zur Mahnung gekommen, denn wir hätten fristgerecht überweisen können.
Zum anderen räumte er ein, daß wir stets brave Steuerzahler waren und sind und er selbst die Mahnung incl. der recht hohen Mahngebühren aufgrund der Fallkonstellation für un(ge)recht(fertigt) hielt. Trotzdem empfahl er uns, die Gebühren zunächst zu bezahlen, um weitere Mahnungen zu vermeiden, die nächste stellte er uns nämlich (automatisiert) für den 19.01. in Aussicht. Weiterer Protest unsererseits brachte ihn dann aber dazu, weitere derartige Maßnahmen per Vermerk zunächst auszusetzen, gefolgt von dem Versprechen, sich der Sache anzunehmen und uns gegen Ende der Woche zurückzurufen.

Dreimal dürft ihr raten, ob uns tatsächlich jemand angerufen hat. Und wer hier auf "Ja" tippt, der glaubt auch, daß der Storch die Kinder bringt.

Also haben wir wieder angerufen. Eine endgültige Lösung gab's auch diesmal nicht, wieder nur ein Versprechen und die etwas süffisante Frage, ob wir denn den Bescheid gern unterm Weihnachtsbaum gehabt hätten. An der Stelle mußten wir nochmal daran erinnern, daß der erste, höhere Bescheid mit Zahlungsziel 19.12. ja bereits unter dem Weihnachtsbaum lag. Wir wußten also vor den Feiertagen bereits, wie hoch unsere Steuerschuld ausfallen würde. Die ansonsten nobel gemeinte Absicht, kurz vor Weihnachten keine Steuerbescheide zu verschicken, war somit in unserem Fall sogar kontraindiziert, da die geringere Schuld ja eher ein zusätzliches Geschenk gewesen wäre.

Aber die absence of logic* zieht sich ja ohnehin wie ein roter Faden durch den ganzen Vorgang, dessen Ende ja noch immer offen ist. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht. Was Schriftliches haben wir bisher noch nicht.

*) zumindest Logik im Sinne von "gesunder Menschenverstand", welcher offenbar mit Behördenlogik nicht viel gemein hat

1 Kommentar:

Ede hat gesagt…

Möge die Macht mit dir sein junger Padawan!
oder wie es früher hiess:
Arbeite mit! Plane mit! Regiere mit!