Nachdem das BKA ja bald zur allmächtigen geheimen Überwachungsbehörde ausgebaut werden soll (das ist leider keine Verschwörungsparanoia, sondern bittere Realität), sei es mir vergönnt, schnell noch zwei Artikel zu verlinken, die sich mit der neuesten Entwicklung zum Thema "gesperrte Internetseiten" auseinander setzen:
"Lügen und Kinderpornographie", von heise.de Telepolis, und
"Keine Allmacht für das BKA" auf zeit.de.
Um es kurz zusammen zu fassen: Es ist bzw. wird alles noch schlimmer als vermutet. Zumindest so lange sich im Bundesrat keine Politiker finden, für die Demokratie nicht nur eine hohle Phrase und unser Grundgesetz nicht nur bedrucktes Papier ist und die sich demzufolge weigern, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sollten sie ebendies aber tun, wäre das Ergebnis wie folgt (hier möchte ich B. Winsemann von Telepolis zitieren, denn besser kann ich es auch nicht zusammenfassen): "Das BKA erhält durch dieses Gesetz, sollte es in der Form in Kraft treten, eine Allmachtsfunktion. Es erstellt die Listen, es ordnet durch Übersendung der Listen die Sperrung an, es gibt ggf. bei "berechtigtem Interesse" Auskunft darüber, ob und in welchem Zeitraum ein Angebot in der Sperrliste enthalten war, es verwaltet, ändert und korrigiert die Sperrlisten. Jegliche Kommunikation diesbezüglich findet also, fernab von richterlicher Kontrolle und der Möglichkeit für den Nutzer, sich vor einer Sperrung der eigenen Webseite (welche einhergeht mit der Mitteilung, dass hier kinderpornographische Inhalte zu finden sind, wäre nicht das Stoppschild davorgeschaltet) auf dem Rechtsweg oder im Sinne einer Anhörung zu wehren. Das BKA wird somit, wie die Zeit in ihrem Artikel "Keine Allmacht dem BKA" treffend bemerkt, Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person."
Und das nicht mehr nur im Bereich der Kinderpornographie, sondern auch in weiteren, strafrechtlich relevanten Bereichen. Der normale Internetnutzer macht sich dann schon dann verdächtig, wenn er aus welchem Gründen auch immer eine gesperrte Seite ansurft.
Beispiel: Nehmen wir an, SpiegelOnline verweist in einem Artikel über Internet-Tauschbörsen auf eine gesperrte Tauschbörsen-Webseite. Bei konsequenter Anwendung des Gesetzes hätte es einer aus einer Handvoll BKA-Mitarbeiter in der Hand, SpiegelOnline ebenfalls auf die Sperrliste zu setzen. Jeder User, der nach aktivierter Sperre absichtlich oder unabsichtlich die Seiten von SpOn anpeilt, macht sich nach der perversen Logik des angehenden Gesetzes verdächtig, an illegalen Tauschaktivitäten beteiligt oder zumindest interessiert zu sein.
Mit anderen Worten: Generalverdacht für alle.
Andererseits: Demokratischer als so geht's fast gar nicht mehr.
Und, nur für's Protokoll: Dieser sowie der vorangegangene Beitrag sind ausdrücklich nicht lustig.
Freitag, 24. April 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen